Zum Inhalt springenZur Suche springen

Grundlagenforschung

Parteien nehmen eine Vermittlerrolle zwischen dem staatlichen und gesellschaftlichen Bereich jedes politischen Systems ein. Die Gesellschaft delegiert über die Organisationsform Partei ihre Interessen und Machtansprüche an den Staat. Der Staat bedient sich der Parteien, um seine Entscheidungen gesellschaftlich akzeptabel zu gestalten. Kein Wunder, dass es dabei immer wieder zu Friktionen kommt. Hier setzen die Forschungsbemühungen an.

 

Parteienrecht als Demokratie- und Wettbewerbsrecht

Parteienrecht – und in größerem Rahmen das Recht des politischen Prozesses überhaupt, also unter Einschluss des Wahl- und des Parlamentsrechts – ist notwendiges "Demokratierecht". Der heikle Prozess der geregelten Machterringung in der Demokratie ist ständig gefährdet durch Einflussnahmen seitens der bisherigen politischen Machthaber, aber auch durch Positionen gesellschaftlicher Macht. Demgegenüber braucht ein freier und chancengleicher Wettbewerb um die Ämter der politischen Entscheidungsmacht unabdingbare rechtliche Absicherung.

Das Recht des politischen Prozesses ist damit eine zentrale Materie jeder Demokratie. Das Parteienrecht ist politisches Wettbewerbsrecht und soll als solches Prozesse der Machterringung oder des Machtverlusts regulieren.

und hat die wesentliche Funktion, eine neutrale Regulierung und Disziplinierung des politischen Prozesses zu leisten. Dies muss zu keiner Verrechtlichung der Politik führen. Im Gegenteil: Politik kann eben deswegen politische Fragen freier und offener entscheiden, wenn die Grenzen des rechtlich Zulässigen hinreichend präzise fixiert sind.

In rechtswissenschaftlicher Hinsicht ist es erste Aufgabe des Instituts, diese Rechtsmaterie aufzubereiten.

Interdisziplinärer und internationaler Charakter

Als Grundlagenforschung soll damit die Ausarbeitung weiter reichender und abstrakter Konzepte verstanden werden, woraus sich dann dogmatische Einzelresultate gewinnen lassen. Beispielsweise sei genannt das Verständnis des Parteienrechts (oder des Parlamentsrechts) als Wettbewerbsrecht. Die Voraussetzungen eines solchen Verständnisses wie die daraus zu folgernden Konsequenzen sind – auch in Zusammenarbeit mit politikwissenschaftlichen, ökonomischen und soziologischen Wettbewerbstheorien – herauszuarbeiten und auf rechtliche Konsequenzen hin zu durchdenken.

Damit ist bereits ein Merkmal dieser rechtlichen Grundlagenforschung angesprochen: Nämlich ihr interdisziplinärer Charakter. In der angewandten Rechtswissenschaft, d. h. bei der Beantwortung der sich praktisch stellenden Rechtsfragen besteht hierfür weniger die Möglichkeit. Anders als die nationale Politik und das nationale Recht macht die Wissenschaft an Landesgrenzen nicht Halt, weswegen die Grundlagenforschung selbstverständlich international ausgerichtet ist. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die Herausarbeitung der rechtlichen Regulierung der in Ansätzen bestehenden europäischen Parteien.

Wozu politische Parteien?

Politikwissenschaftlich hat man sich seit Robert Michels und Max Weber mit der Legitimität und der demokratietheoretischen Umsetzung des Herrschaftsanspruches der Parteien immer wieder aufs Neue beschäftigt. Wozu brauchen wir überhaupt politische Parteien? Die Antwort ist einfach, vielleicht sogar simpel: Es gibt keine Alternative.

So problematisch viele Fragen der Legitimation der Parteien, ihrer innerparteilichen Demokratie, ihrer Finanzierung auch sein mögen: Interessenverbände, ad-hoc-Bewegungen, direktdemokratische Referenden oder frühparlamentarische Mythen der Repräsentation durch den einzelnen Abgeordneten können sie nicht ersetzen.

Die wissenschaftlichen Veröffentlichungen aus den Reihen des PRuF haben immer auch die Grundlagen der Parteienforschung tangiert und sind somit genuiner Ausdruck der wissenschaftlichen Grundlagenforschung.

Verantwortlichkeit: