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Aden Sorge zum Stiftungsfinanzierungsgesetz im Verfassungsblog

Aden Sorge analysiert im Verfassungsblog (https://verfassungsblog.de/halbwegs-raus-aus-dem-hinterzimmer/) den Entwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes, den die regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion in den Deutschen Bundestag eingebracht haben. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass der Entwurf in dieser Form eine verfassungsrechtliche Kontrolle nicht bestehen werde, hinter den „Haltelinien“, die das Bundesverfassungsgericht für ein solches Gesetz in seinem Urteil vom 23. Februar 2023 formuliert habe, zurückbleibe und damit verfassungsrechtliche Angriffspunkte „auf dem Silbertablett“ liefere.

Entgegen den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts setze der Gesetzentwurf weiterhin allein auf die Ergebnisse der Bundestagswahl als Indikator für die Dauerhaftigkeit einer politischen Grundströmung. Sorge argumentiert, dass hier auch die Vertretung in einer relevanten Anzahl von Landesparlamenten berücksichtigt werden müsse. Außerdem rät er dringend davon ab, dass sich die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel weiterhin aus dem jeweiligen Haushaltsgesetz ergeben soll und verweist auch hier auf die Karlsruher Entscheidung, die eine abstrakt-generelle Regelung fordere. Im Übrigen bestünden erhebliche Transparenz- und Rechtsschutzlücken.

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