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Aufgaben und Selbstverständnis

Parteien und Parteienforschung in Recht und Politik

Moderne Demokratien sind Parteiendemokratien. Als solche sind sie nicht nur in Deutschland und Europa gewachsen, sondern entstehen und entwickeln sich auch in der übrigen Welt der demokratischen Verfassungsstaaten: Denn die demokratische Willensbildung bedarf der Ka­nalisierung und Organisierung durch politische Organisationsformen. Diese Organisations­form stellt die politische Partei zur Verfügung. Mag die Organisationsform Partei auch skeptisch betrachtet oder sogar angefeindet werden, mögen Alternativen zu politischen Parteien immer wieder angedacht worden sein: ob aber Bürgerinitiativen oder soziale Bewegungen, ob Interessengruppen oder populistische Akklamationsgruppen von Demagogen – sie alle haben das Institut der politischen Partei nicht ersetzen können.

Die Erforschung der Entstehung, der Entwicklung, des Wandels und der theoretischen Verortung der politischen Parteien ist deshalb schon immer ein genuiner Gegenstand der Rechts- und Sozialwissenschaften gewesen. Das „Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung“ (PRUF) der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf forscht seit fast 30 Jahren auf dem Gebiet der politischen Parteien und hat sich zu einem international anerkannten Zentrum der Parteienwissenschaften entwickelt, nicht zuletzt wegen der interdisziplinären Ausrichtung des Instituts.

Die deutsche Rechtswissenschaft hat das Rechtsinstitut der politischen Partei zunächst eher zögerlich akzeptiert und erst in jüngerer Vergangenheit tiefergehend rezipiert. Nach langer Zeit der Vernachlässigung der Parteien im deutschen Rechtssystem hat das Grundgesetz mit Art. 21 Notiz von den Parteien als wesentlichem Teil einer demokratischen politischen Ordnung genommen und ihnen einen gesicherten verfassungsrechtlichen Status verliehen. Überraschenderweise hat die Rechtswissenschaft nur sehr zögerlich begonnen, diese rechtliche Innovation zu verarbeiten. Anfangs gab es hierzu nur eine Habilitationsschrift, nach und nach kamen jedoch weitere hinzu. Daneben wurden parteirechtliche Fragestellungen lange Zeit lediglich in einigen vereinzelten Aufsätzen abgehandelt, die aber keine dichte und wechselseitige Bezogenheit in dem Maß erreicht haben, dass man von einer Parteienrechtsdogmatik sprechen kann. Diese lange anhaltende Vernachlässigung des Parteienrechts endete etwa vor zehn Jahren. Seither sind unzählige parteienrechtliche Dissertationen, Aufsätze und Kommentare zum Parteiengesetz erschienen. Dies ist umso erfreulicher, als das Parteienrecht den Kampf um die politische Macht ordnen und disziplinieren soll.

In der Politikwissenschaft verhält es sich dagegen ganz anders mit dem Gegenstand politische Partei: Die Parteienforschung gehört auch in Deutschland zu den ausdifferenziertesten Feldern der Disziplin. Seit dem Klassiker von 1911, Robert Michels’ Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie, der das „Eherne Gesetz der Oligarchie“ für jede Organisationsdemokratie erfand, hat man sich historisch und empirisch, staatstheoretisch und ideologiekritisch, systemtheoretisch und politiksoziologisch mit den Parteien beschäftigt.

Die Politikwissenschaft hat im Gegensatz zur Rechtswissenschaft in den Parteien von Anfang an einen Antrieb der Demokratie in Willensbildung und Interessenvermittlung gesehen und sich ihnen ausführlich gewidmet: Parteiengeschichte, Programmanalyse, innerparteiliche Demokratie, Entscheidungsstruktur, Wahlsoziologie, Wahlkampfanalyse und Parteienverdrossenheit und Parteienkritik waren ihre Themen. Angesichts dieser Vielfalt der Ansätze ist immer auch eine Zusammenschau der diffundierenden Ergebnisse der Forschung gefragt als weitere Spezialanalyse. Eine solche Synthese und Synergie versucht das PRUF zu leisten. Daneben werden immer auch aktuelle Entwicklungen und Veränderungen im Parteiensystem wissenschaftlich begleitet.

Die besondere Chance des interdisziplinären Charakters des PRUF liegt darin, die notwendige Entfaltung des Parteienrechts über die Realbedingungen und Funktionslogiken des Parteiwesens, wie sie die politikwissenschaftliche Analyse herausarbeitet, zu leisten.
 

Ziele des PRUF

Die Ziele und Aktivitäten des PRUF kann man in vier Segmente systematisieren: Grundlagenforschung, angewandte Forschung, Lehre und Öffentlichkeitsarbeit.

Diese vier Aufgaben bilden das Portfolio, das das PRUF für Wissenschaft und Gesellschaft entwickelt und bearbeitet. Alle vier Arbeitsfelder befruchten sich wechselseitig, wenn auch die wichtigste Inspirationslinie von der Grundlagenforschung ausgeht.
 

Verantwortlichkeit: