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Vortrag: PRUF-Geschäftsführerin Dr. Heike Merten beim „Berliner Jahresrückblick“ der Konrad-Adenauer-Stiftung

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Bild: Gerd Markert/KAS

Unsere Geschäftsführerin Dr. Heike Merten hat am 16. Januar an der traditionsreichen Veranstaltung „Berliner Jahresrückblick“ der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Karlsruher Gerichtsjahr 2024 teilgenommen. Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der NPD/ Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung referierte sie gemeinsam mit Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger und Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff (Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.) über das Instrument des Finanzierungsausschlusses als Ausdruck der wehrhaften Demokratie. Die anschließende Diskussion moderierte Dr. Markus Sehl (Stellvertretender Chefredakteur LTO).

In ihrem Vortrag beleuchtete Dr. Heike Merten unter anderem eine Schattenseite des Finanzierungsausschlusses von Parteien, die im Parteiengesetz noch nicht ausreichend berücksichtigt werde. So führe der Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung in der Praxis dazu, dass die betroffenen Parteien keine jährlichen Rechenschaftsberichte mehr einreichen würden. Die in § 19a PartG normierte Pflicht, dass staatliche Mittel nur bei Vorlage eines Rechenschaftsberichts ausgezahlt werden dürfen, entfaltet für Parteien, die von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen wurden, keine Anreizwirkung mehr. Gleichwohl bestehen diese Parteien fort und finanzieren sich unter anderem durch Spenden, ohne dass die transparenzsichernden Vorschriften des Parteiengesetzes eingehalten werden – gerade die Herkunft der Mittel verfassungsfeindlicher Parteien sei aber von großem öffentlichem Interesse. 

Dr. Heike Merten wurde von einer Studierendengruppe des Schwerpunktbereichs „Recht der Politik“ begleitet. Einen Bericht zur Exkursion finden Sie hier. Ein ausführlicher Bericht zur Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung ist hier abrufbar.