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Prof. Dr. Sophie Schönberger ist Mitglied der Kommission zur Wahlrechtsreform

„Die Kommission hat einen umfassenden und gewichtigen Arbeitsauftrag, bei dem es um zentrale Themen unserer Demokratie geht. Ich freue mich darauf daran mitzuwirken, Antworten auf drängende Fragen von Wahlrecht und Parlamentsarbeit zu finden“, so Professorin Schönberger.

Der Bundestag hatte die Kommission im April dieses Jahres, auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/28787) gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen eingesetzt. Im Koalitionsantrag heißt es, dem Deutschen Bundestag sei mit dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 aufgegeben worden, unverzüglich einen Beschluss zur Einsetzung einer Reformkommission zu fassen, die sich mit Fragen des Wahlrechts beschäftige und Empfehlungen erarbeite.

Zu den Themen der Kommission zählen: die Begrenzung der Vergrößerung des Deutschen Bundestages über dessen Regelgröße (598 Abgeordnete) hinaus und die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament, die Modernisierung der Parlamentsarbeit, die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und die Dauer der Legislaturperiode, die Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin sowie die Bündelung von Wahlterminen.

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