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Exkursion zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe

Vom 11. bis zum 13. Oktober 2021 unternahmen Studierende des Schwerpunktbereichs 6: „Recht der Politik“, in Begleitung der Geschäftsführerin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRuF), Dr. Heike Merten, eine Exkursion in die „Residenz des Rechts“, nach Karlsruhe, um die mündliche Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens (2 BvF 2/18, 2 BvE 5/18) zu verfolgen.

Die mündliche Verhandlung, die aufgrund der pandemischen Lage bereits zwei Mal verschoben werden musste, fand vor dem Hintergrund der geltenden Corona-Bestimmungen in einer für alle Beteiligten ungewohnten und durchaus ungewöhnlichen Kulisse statt. Die Prozessbeteiligten und die Öffentlichkeit wurden in die Außenstelle des Bundesverfassungsgerichts in die „dm-arena“ geladen, in der ein provisorischer Gerichtssaal staatstragend eingerichtet und ausgeleuchtet wurde.

Hintergrund der mündlichen Verhandlung war die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro auf insgesamt 190 Millionen Euro, die die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD im Schatten der Fußball WM im Juni 2018, nach nur insgesamt vierstündiger parlamentarischer Befassung, im Deutschen Bundestag beschlossen haben.

Am ersten Verhandlungstag setzten sich die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats, unter dem Vorsitz von Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König, mit dem Organstreitverfahren der AfD-Fraktion auseinander, die sich durch das schnelle Gesetzgebungsverfahren („Hau-Ruck-Verfahren“) in ihren Fraktionsrechten verletzt sieht. Für die Studierenden etwas überraschend wurden am ersten Verhandlungstag, die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts, die in unserer Fakultät im zweiten Semester gelehrt werden, im Hinblick auf Funktion und Reichweite des Organstreitverfahrens und die korrekte verfassungsrechtliche Herleitung der Beteiligungsrechte einer Fraktione im Gesetzgebungsverfahren intensiv erörtert.

Mit der abstrakten Normenkontrolle von 216 Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus den Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der FDP befasste sich der Zweite Senat am zweiten Verhandlungstag. Prof. Dr. Sophie Schönberger, die an unserer Fakultät den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht innehat, und bei der die anwesenden Studierenden die Vorlesung im Staatsorganisationrecht gehört haben, stellte sich als Prozessbevollmächtigte der drei Oppositionsparteien den Fragen der Richterinnen und Richter. Dabei lag das Augenmerk auf der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte (Stichwort: „Gesetzgebung in eigener Sache“) und den Begründungspflichten des Gesetzgebers, wenn er „einschneidende Veränderungen der Verhältnisse“ anführen möchte, um eine Anhebung der absoluten Obergrenze vorzunehmen.

Im Laufe des Verhandlungstages kamen hierzu Expertinnen und Experten sowie Politikerinnen und Politiker und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der CDU, CSU und SPD zu Wort, die vor dem hohen Gericht Angaben über die Finanzen der Parteien machten und von den (finanziellen) Herausforderungen berichteten, die mit der fortschreitenden Digitalisierung im politischen und gesellschaftlichen Bereich verbunden seien.

Ob die Anhebung der absoluten Obergrenze im Ergebnis verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist oder nicht, wird das Bundesverfassungsgericht nun unter Berücksichtigung aller Erkenntnisse, die es im Laufe der mündlichen Verhandlung gewonnen hat, entscheiden. Die Studierenden haben jedenfalls am zweiten Verhandlungstag überzeugende Argumente gehört und sind guter Dinge, dass die abstrakte Normenkontrolle Erfolg haben wird.

Insgesamt blicken wir auf drei spannende Tage zurück, die zugleich den Beginn des Aufbaumoduls unseres Schwerpunkts markierten. Trotz des überwiegend diesigen und regnerischen Wetters, in einer der eigentlich wärmsten und sonnigsten Städte Deutschlands, haben wir es uns nicht nehmen lassen Karlsruhe und seine Stadtgeschichte im Rahmen einer kleinen Stadtführung zu erkunden. Jenseits des Fachlichen hatten wir dabei, u.a. durch die gewohnte Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn, die Gelegenheit uns untereinander besser kennenzulernen, über alternative Unterkunftsmöglichkeiten in Karlsruhe zu debattieren und die badische Küche zu testen. Ganz herzlichen bedanken wollen wir uns bei dem Freundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät, der unsere Exkursion finanziell unterstützt hat.

Autor/in: Aden Sorge
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