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Exkursion zum Bundesverfassungsgericht am 18. April 2023

Am 18. April 2023 unternahmen Studierende der öffentlich-rechtlichen Schwerpunkte in Begleitung von Frau Dr. Heike Merten, Geschäftsführerin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRUF), eine Exkursion zum Bundesverfassungsgericht, um der mündlichen Verhandlung in Sachen „Normenkontrolle Bundeswahlrecht“ – Az. 2 BvF 1/21 – beizuwohnen.

Hintergrund des Verfahrens sind Anträge von 216 Mitgliedern des 19. Bundestages im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle. Mit Stimmen der Regierungskoalition beschloss der Bundestag 2020, die Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 280 zu reduzieren, 3 Überhangmandate bei der Zuteilung von Ausgleichsmandaten nicht zu berücksichtigen sowie Direktmandate länderübergreifend zu verrechnen.

Die „Ampel-Opposition“ der 19. Legislaturperiode wandte sich im Rahmen des Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht und beantragte, die Nichtberücksichtigung von 3 Überhangmandaten sowie die länderübergreifende Verrechnung als unvereinbar mit dem Grundgesetz und nichtig zu erklären. Sie tragen vor, die angegriffenen Normen verstoßen gegen das Normenklarheitsgebot sowie gegen die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien.

Im Rahmen der Exkursion bekamen die Studierenden Gelegenheit, die Arbeit am Bundesverfassungsgericht hautnah zu erleben und ein Verfahren hinter den Normen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes „live und in Farbe“ mitzuerleben. Besonders beeindruckend war dabei der Sitzungssaal, der nach der Corona-Pause wieder für Verhandlungen verwendet wird.

Schon das Vorspiel der mündlichen Verhandlung brachte eine Überraschung mit sich, denn zwei von drei Parteien, die das Verfahren anstrebten, haben – nun in der Regierung sitzend – das Bundeswahlgesetz geändert. Daher stellten sie einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens, den das Bundesverfassungsgericht jedoch ablehnte. Es sei mit Blick auf eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl in einigen Berliner Bezirken weiterhin ein öffentliches Interesse an der Klärung der Rechtsfragen gegeben.

Der zentrale Maßstab, der besonders eifrig diskutiert wurde, war ein mögliches Gebot der Normenklarheit im Wahlrecht. Prof. Dr. Sophie Schönberger, Co-Direktorin des PRUF, Lehrstuhlinhaberin an unserer Fakultät und Prozessvertreterin der Antragsteller*innen, betonte, dass die Integrationsfunktion der Wahl unterminiert würde, wenn der Bürger nicht mehr nachvollziehen könnte, was mit seiner abgegebenen Stimme passiert.

Auch Univ.-Prof. (em.) Dr. Martin Morlok, ehemaliger Direktor des PRUF, war als Sachverständiger geladen und hat dargelegt, wie komplex das Mandatszuteilungsverfahren formuliert ist. Die Ausführungen anderer Sachverständiger, die sich bemühten, das Gegenteil darzulegen, schienen sogar weite Teile des Senats zu überfordern.

Die Atmosphäre in der Verhandlung war durch überraschende Gelassenheit charakterisiert. Auch wenn gegensätzliche Positionen vertreten wurden, haben sowohl die Beteiligten als auch der Senat stets besonnen und professionell gewirkt und gelegentlich auch gescherzt. Mit einem Urteil wird in einigen Wochen bis Monaten gerechnet.

Wir bedanken uns bei der Juristischen Fakultät und dem Freundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V., die unsere Exkursion gefördert haben.

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Kategorie/n: Studium
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