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Durchsetzbarkeit von Staats- und Verfassungsrecht

Der diesjährige Moot Court gestaltete sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie schwierig: Das deutsch-ukrainische Seminar, welches vom DAAD gefördert wird, besteht aus drei Hauptteilen: Zu Beginn steht der Auswahlprozess ukrainischer sowie deutscher Teilnehmer. Diese stellen sich im Rahmen einer Fernlehre einer schriftlichen Ausarbeitung sowie einem Skype-Vortrag. Der Abschnitt der Fernlehre konnte trotz der Pandemie problemlos durchgeführt werden.  Auch in diesem Jahr war das Zentrum des Deutschen Rechts an der Nationalen Taras-Schewtschenko-Universität Kiew unter der Leitung von Prof. Dr. Melnyk der Kooperationspartner vor Ort. Ebenso gab es erneut hervorragende Interessenten aus allen Teilen der Ukraine. Der zweite Abschnitt des Seminars beinhaltet die Lehre vor Ort, bei der die interessierten Studenten in einem einwöchigen Workshop die Grundzüge des Staats-und Verfassungsrecht mit den Dozenten Dr. Sebastian Roßner und Ewgenij Sokolov vertiefen. Parallel dazu findet grundsätzlich ein Seminar für ukrainische Dozenten statt, mit denen das juristische Ausbildungssystem Deutschlands sowie die deutsche juristische Methodenlehre erläutert. Dieser Teil konnte pandemiebedingt leider erstmalig nicht wie gewohnt stattfinden. Als deutsch-ukrainisches Projekt ist eine internationale Zusammenarbeit in einem Moot Court fest mit einer Präsenzveranstaltung verbunden. So konnte mit Blick auf die Maßnahmen in der Ukraine sowie in Deutschland die Verhandlungssimulation an der Heinrich-Heine-Universität unter Leitung von Prof. Dr. Morlok, Dr. Roßner sowie Ewgenij Sokolov ebenfalls nicht stattfinden. Soweit dies möglich  und sinnvoll war, wurden Teilelemente des Projekts online durchgeführt. Die ukrainischen Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Fernlehre.

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