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Anhörung im Landtag NRW

Am 8. Januar 2021 war Prof. Dr. Sophie Schönberger als Sachverständige in den Hauptausschuss des NRW-Landtags geladen. Sie bezog dort Stellung zur geplanten Reform des Landeswahlgesetzes. 

Die Reform des Landeswahlgesetzes verfolgt insgesamt vier Ziele. Zum einen betrifft dies die Änderung der Zusammensetzung des Landeswahlausschusses, zum anderen die Modifikation des Mechanismus zur Einteilung der Landtagswahlkreise. Zum dritten ist eine Präzisierung über die Grenzen zulässiger Aisstenz bei der Ausübung des Wahlrechts vorgesehen. Schließlich soll die Einfügung einer Verordnungsermächtigung den Verzicht auf Aufstellungsversammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerberinnen und -bewerbern ermöglichen.

Weitere Informationen finden sie hier.

Die Stellungnahme von Prof. Dr. Schönberger. Finden Sie außerdem alle weiteren Informationen zur Anhörung im Landtag mit weiteren Einschätzungen hier.

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