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Korruptionsstudie

Korruption stellt wirtschaftlich wie politisch eine den Zielen der Artikel 29 und 31 des EUV zuwiderlaufende Gefahr dar: Sie führt zu Fehlallokationen und Kostensteigerungen, zu fehlender Transparenz und Unvorhersehbarkeit öffentlicher Entscheidungsprozesse und in der Folge zu Vertrauensverlust in politische Prozesse. In letzter Konsequenz droht eine Delegitimierung staatlichen Handelns.
Korruption wirksam eindämmen zu können, setzt Kenntnisse des Phänomens voraus. Die Kenntnisse zu Korruption sind bislang jedoch fragmentarisch und es fehlt insbesondere eine gesamteuropäische Ebene der Betrachtung.

 

Das Projekt diente der Erforschung der Formen und der Kontrolle von Korruption im öffentlichen Sektor der Mitgliedsstaaten der EU.
Das besondere Augenmerk galt hier dem öffentlichen Dienst, den Abgeordneten, politischen Amtsträgern und den Parteien.
Es wurde versucht, mit Hilfe empirischer Befunde Gemeinsamkeiten korrupten Verhaltens zu ermitteln und die korruptionsfördernden Strukturen in rechtlicher wie politologischer und soziologischer Hinsicht aufzudecken. Hierbei wurde der Blickwinkel nicht durch eine vorgegebene Definition des Korruptionsbegriffs verengt, sondern es sind vielmehr jeweils die typischen Deliktsformen und Akteure Forschungsgegenstand der Studie.

 

Durch Erforschung der Erscheinungsformen von Korruption und ihrer Hintergründe werden Voraussetzungen geschaffen, existierende Maßnahmen der Korruptionsprävention und –bekämpfung bezüglich ihrer grundsätzlichen Eignung und ihrer bisherigen Umsetzung zu bewerten.
Dies setzt voraus, neben den Instrumenten zur Erhebung der Korruption auch das korruptionsrelevante Normenwerk und die Kontrollmechanismen in allen EU-Mitgliedsstaaten umfassend auszuwerten.
Um abschließend Vorschläge zur Defizitbehebung zu formulieren und zugleich ‚best practice’-Beispiele im Umgang mit Korruptionsbekämpfung hervorzuheben, gilt es die Lücken im Normenwerk und Vollzugsdefizite aufzudecken.

 

Die Kongruenz von nationaler und sachlicher Vielgestaltigkeit des Forschungsgegenstandes Korruption und eines interdisziplinären und multinationalen Forschungsteams stellt den einzig adäquaten Forschungsansatz dar. Dies zu gewährleisten kooperierte das Düsseldorfer Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung mit dem Lehrstuhl für Vergleichendes Verfassungsrecht der Universität „La Sapienza“ in Rom und mit dem „Centre For European Constiutional Law“ in Athen als Partnerorganisationen und mit Ansprechpartnern in den übrigen Mitgliedstaaten.

 

Die Studie im Volltext in englischer und deutscher Sprache kann hier abgerufen werden:

 

EuKorr Bericht
 

EuKorr Report

 

Mit finanzieller Unterstützung des Agis Programms
Europäische Kommission - Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit

Verantwortlichkeit: