Political (Opposition) Parties under Pressure
Das PRUF verfasst im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung in Brüssel eine rechtsvergleichende wissenschaftliche Studie, welche die rechtlichen Bedingungen von Oppositionsarbeit in fünf ausgewählten außereuropäischen Ländern (Venezuela, Thailand, Mongolei, Tansania und Südafrika) in den Blick nimmt. In der Studie wird der Rechtsrahmen in den drei zentralen Bereichen Parteienrecht, Wahlrecht und Parlamentsrecht untersucht, wobei die Vergleichsländer unter dem Aspekt verschiedener allgemeiner staatstheoretischer Kategorisierungen systematisiert werden, um aus dem Vergleich der verschiedenen Länder einen strukturellen Mehrwert zu ziehen.
Sofern in den jeweiligen Ländern spezifisches Parteienrecht existiert, werden die rechtlichen Reglementierungen der Parteigründung, der Parteienfinanzierung, der inneren Ordnung von Parteien sowie des Partei- bzw. Betätigungsverbots in den Blick genommen. Im Bereich des Wahlrechts werden die rechtlichen Regeln der Kandidatenaufstellung, Fragen des Minderheitenschutzes bei der Sitzzuteilung (insbesondere Sperrklauseln in Verhältniswahlsystemen, Wahlkreiszuschnitt in Mehrheitswahlsystemen, Zuteilung besonderer Mandate) sowie die Regulierung der Wahlkampffinanzierung untersucht. Im Bereich des Parlamentsrecht stehen die klassischen parlamentarischen Oppositionsrechte (etwa Redezeiten, Antrags-, Untersuchungs- und Informationsrechte) sowie Fragen von Indemnität und Immunität im Fokus. Dafür entwirft das PRuF einen Fragebogen, anhand dessen Kooperationspartner aus den jeweiligen Ländern ihre lokale Expertise hinsichtlich der rechtlichen und tatsächlichen Umstände vor Ort einbringen.
Auf der Basis der so gewonnenen Befunde werden dann die rechtlichen Regulierungen und die tatsächlichen Entwicklungen der Opposition zueinander ins Verhältnis gesetzt und herausgearbeitet, welche weiterführenden Erkenntnisse für eine effektive Oppositionsarbeit daraus gezogen werden können.
Die Studie läuft vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Juli 2021. Projektleiter sind Frau Prof. Sophie Schönberger und Dr. Heike Merten. Sie werden von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Frau Victoria Sengelhoff unterstützt.