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Angewandte Forschung

Seit seiner Gründung im Jahre 1991 hat das PRUF darauf Wert gelegt, dass keine rein theoretische Forschung im Elfenbeinturm betrieben, sondern diese ergänzt wird durch Ausstrahlung in die politische und gesellschaftliche Praxis.

Einmalige Datenbank zu parteiinterner Rechtsprechung

Zur angewandten Forschung gehört insbesondere auch die Daueraufgabe des Instituts, durch Datenbanken und Serviceleistungen parteienübergreifend die Öffentlichkeit zu informieren und die politischen Parteien in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit wissenschaftlich fundiert und rational zu gestalten. Das Institut ist beispielsweise von allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien in die Lage versetzt worden, eine Datenbank zur Schiedsgerichtsbarkeit der Parteien zu entwickeln und für die praktische Schiedsgerichtsarbeit der verschiedenen Gremien online abrufbar vorzuhalten. Dies ist eine einmalige Einrichtung in Deutschland, da nirgendwo sonst die parteiinterne Rechtsprechung gesammelt und aufbereitet wird.

Wissenschaftliche Begleitung und Unterstützung der politischen Praxis

Darüber hinaus sind die (aktuellen und ehemaligen) Mitglieder des Direktoriums und die Institutsmitarbeiter in vielfältiger Weise in der Beratung und angewandten Forschung tätig und unterstützen durch zahlreiche Gutachter- und Beratungstätigkeiten die politische Praxis im Forschungsfeld der politischen Parteien.

Das Institut wird laufend mit Fragen aus der Praxis der Parteien befasst, insbesondere von den Parteien (auf allen Ebenen, vom Ortsverband bis zum Bundesverband) oder auch von Behörden, die das Parteienrecht anzuwenden haben. Diese Anfragen sind für das Institut äußerst fruchtbar: Sie stellen einen laufenden Input an Problemen dar, welcher das wissenschaftliche Nachdenken stimuliert. Eine beim Institut vorhandene Beratungskapazität bewirkt so einen laufenden Informationsfluss über die jüngsten tatsächlichen Entwicklungen bei den Parteien und die neu auftauchenden Rechtsprobleme.

Internationale Dimension als Ansporn und Aufgabe

Insbesondere darf aber die Internationale (rechts)vergleichende Komponente der angewandten Forschung nicht vergessen werden. Schon der Gründer und langjährige Direktor des Parteieninstituts, Prof. Dr. Dr. h.c. Dimitris Th. Tsatsos†, hat unermüdlich die Parteienrechtsproblematik in Europa vorangebracht und als Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Regierungskonferenz von Nizza wesentliche Elemente der sich entwickelnden Verfassungsgebung in Europa vorgeprägt. Es ist sicherlich zu einem wesentlichen Anteil ihm zu verdanken, dass die Parteien in die europäischen Vertragsgrundlagen aufgenommen worden sind. In dieser praktischen Tradition erforscht das Institut, die Parteienentwicklung in Europa und in der Welt.. Es gibt kein anderes Institut, das eine solche interdisziplinäre Arbeit leistet.

Verantwortlichkeit: