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Seit seiner Gründung hat das PRuF darauf Wert gelegt, dass keine rein theoretische Forschung im Elfenbeinturm betrieben, sondern diese ergänzt wird durch Ausstrahlung in die politische und gesellschaftliche Praxis. Ein hervorragendes Beispiel für angewandte Forschung ist die Arbeit am ersten Kommentar zum Parteienrecht. Diese Arbeiten sind von Anfang an im Institut aufgenommen worden und werden demnächst Früchte tragen. Der Kurzkommentar zum Parteienrecht ist 2008 publiziert worden. Der umfassendere Kommentar zum Parteienrecht wird in Kürze erscheinen.

 

Einmalige Datenbank zu parteiinterner Rechtsprechung

 

Zur angewandten Forschung gehört aber insbesondere auch die Daueraufgabe des Instituts, durch Datenbanken und Serviceleistungen parteienübergreifend die Öffentlichkeit zu informieren und die politischen Parteien in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit wissenschaftlich fundiert und rational zu gestalten. Das Institut ist von allen größeren deutschen Parteien (durch Verfügbarmachen der Entscheidungen ihrer Bundesschiedsgerichte) in die Lage versetzt worden, eine Datenbank zur Schiedsgerichtsbarkeit der Parteien zu entwickeln und für die praktische Schiedsgerichtsarbeit der verschiedenen Gremien vorzuhalten. Dies ist eine einmalige Einrichtung in Deutschland, da nirgendwo sonst die parteiinterne Rechtsprechung gesammelt und aufbereitet wird.

 

Mitarbeit in der Parteienfinanzierungskommission des Bundespräsidenten

 

Darüber hinaus sind die Institutsmitarbeiter und die Institutsdirektoren in vielfältiger Weise in der Beratung und angewandten Forschung tätig. Prof. Dr. Martin Morlok hat mit einem wichtigen Gutachten die Arbeit der Parteienfinanzierungskommission des Bundespräsidenten im Jahre 2004 unterstützt. Prof. Dr. Ulrich von Alemann war Mitglied der Kommission und hat durch diese Tätigkeit die Reform des Parteiengesetzes im Jahre 2002 wesentlich mitbeeinflusst. Die Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts, insbesondere Frau Dr. Heike Merten und Herr Dr. Thilo Streit, haben durch zahlreiche Interventionen und Beratungstätigkeiten die Praxis der Parteien parteienrechtlich unterstützen können.

 

Europäische Dimension als Ansporn und Aufgabe

 

Insbesondere darf aber die europäische rechtsvergleichende Komponente der angewandten Forschung nicht vergessen werden. Der Gründer und langjährige Direktor des Parteieninstituts, Prof. Dr. Dr. h.c. Dimitris Th. Tsatsos, hat unermüdlich die Parteirechtsproblematik in Europa vorangebracht und als Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Regierungskonferenz von Nizza wesentliche Elemente der sich entwickelnden Verfassungsgebung in Europa vorgeprägt. Es ist sicherlich in erster Linie ihm zu verdanken, dass die Parteien in die europäischen Vertragsgrundlagen aufgenommen worden sind. In dieser praktischen Tradition stehen auch die weiteren Publikationen des Instituts, die die Parteienrechtsentwicklung und die Parteienfinanzierungsproblematik in Europa betreffen. Auch hier kann von einer weit reichenden Wirkung auf die politische Praxis von Parteien in Europa ausgegangen werden. Es gibt in Europa kein anderes Institut, das eine solche Arbeit leistet.

 

Lösungsvorschläge für die Praxis

 

Das Institut wird laufend mit Fragen aus der Praxis der Parteien befasst, insbesondere von den Parteien (auf allen Ebenen, vom Ortsverband bis zum Bundesverband) oder auch von Behörden, die das Parteienrecht anzuwenden haben. Diese Anfragen sind für das Institut äußerst fruchtbar: Sie stellen einen laufenden Input an Problemen dar, welcher das wissenschaftliche Nachdenken stimuliert. Eine beim Institut vorhandene Beratungskapazität bewirkt so einen laufenden Informationsfluss über die jüngsten tatsächlichen Entwicklungen bei den Parteien und die neu auftauchenden Rechtsprobleme.

 

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