Aufgaben

Moderne Demokratien sind Parteiendemokratien. Als solche sind sie nicht nur in Deutschland und Europa gewachsen, sondern entstehen und entwickeln sich auch in der übrigen Welt der demokratischen Verfassungsstaaten, denn die demokratische Willensbildung bedarf der Kanalisierung und Organisierung durch politische Organisationsformen. Diese Organisationsform stellt die politische Partei zur Verfügung – mag sie auch in unterschiedlicher Gestalt auftreten, als Honoratiorenpartei, als Kaderpartei, als Bewegungspartei oder als demokratische Massenintegrationspartei. Die Erforschung der Entstehung, der Entwicklung, des Wandels und der theoretischen Verortung der politischen Partei ist deshalb schon immer ein genuiner Gegenstand der Rechts- und Sozialwissenschaften gewesen. Es ist umso erstaunlicher, dass angesichts der Ubiquität politischer Parteien im politischen Leben unseres Rechtssystems, unserer politischen Kultur und der global democracy es bisher kein wissenschaftliches Institut zur Erforschung der politischen Parteien gibt und gegeben hat. Das „Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung“ (PRuF) in der Juristischen und der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf füllt insofern ein dringendes wissenschaftliches und gesellschaftliches Desiderat sowie ein wissenschaftspolitisches Defizit aus. PRuF hat insofern ein Monopolstellung im deutschen, aber auch im europäischen wissenschaftlichen Raum.

 

Zögerliche Rezeption der Partei in der Rechtswissenschaft

 

Die deutsche Rechtswissenschaft hat das Rechtsinstitut der politischen Partei in der Vergangenheit eher zögerlich akzeptiert und bis heute kaum tiefer gehend rezipiert. Nach langer Zeit der Vernachlässigung der Parteien im Rechtssystem hat das Grundgesetz mit Art. 21 Notiz von den Parteien als wesentlichem Teil einer demokratischen politischen Ordnung genommen und ihnen einen gesicherten verfassungsrechtlichen Status verliehen. Überraschenderweise hat die Rechtswissenschaft nur sehr zurückhaltend begonnen, diese rechtliche Innovation zu verarbeiten. So gab es über Jahrzehnte hin nur eine Habilitationsschrift, die sich mit dem Parteienrecht beschäftigte. (Erst jetzt gibt es eine weitere, allerdings mit strafrechtlicher Ausrichtung). Daneben galten parteirechtlichen Fragen einige vereinzelte Aufsätze, die aber keine dichte und wechselseitige Bezogenheit in dem Maß erreicht haben, dass man von einer Parteirechtsdogmatik sprechen kann. Dies ist umso bemerkenswerter, als das Parteienrecht den Kampf um die politische Macht ordnen und disziplinieren soll.

 

Parteienforschung als traditioneller Schwerpunkt der Politikwissenschaft

 

Ganz anders in der Politikwissenschaft: Die Parteienforschung gehört auch in Deutschland zu den ausdifferenziertesten Feldern der Disziplin. Seit dem Klassiker von 1911, Robert Michels’ Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie, der das „Eherne Gesetz der Oligarchie“ für jede Organisationsdemokratie formulierte, hat man sich historisch und empirisch, staatstheoretisch und ideologiekritisch, systemtheoretisch und politiksoziologisch mit den Parteien beschäftigt. Die Politikwissenschaft hat im Gegensatz zur Rechtswissenschaft in den Parteien von Anfang an ein movens der Demokratie in Willensbildung und Interessenvermittlung gesehen und sich ihnen ausführlich gewidmet: Parteiengeschichte, Programmanalyse, innerparteiliche Demokratie, Entscheidungsstruktur, Wahlsoziologie, Wahlkampfanalyse und neuerdings Parteienverdrossenheit und Parteienkritik waren ihre Themen. Angesichts dieser Vielfalt der Ansätze ist heute eher eine Zusammenschau der diffundierenden Ergebnisse der Forschung gefragt als weitere Spezialanalyse. Eine solche Synthese und Synergie versucht das PRuF zu leisten.



Drucken

Die Grundlagenforschung über Parteienrecht und sozialwissenschaftliche Parteienprobleme ist die eigentliche wissenschaftliche Basis der Tätigkeit des PRuF. Die Grundlagenforschung legt das Fundament für alles weitere: die angewandte Forschung, die Lehre und die Öffentlichkeitsarbeit. Parteien nehmen eine Vermittlerrolle zwischen dem staatlichen und gesellschaftlichen Bereich jedes politischen Systems ein. Die Gesellschaft delegiert über die Organisationsform Partei an den Staat ihre Interessen und Machtansprüche. Der Staat bedient sich der Parteien, um seine Entscheidungen gesellschaftlich akzeptabel zu gestalten. Kein Wunder, dass es dabei immer wieder zu Friktionen kommt ...

 

Weiterlesen...
 
Drucken

Parteienrecht und Parteienforschung werden durch die Direktoren und Mitarbeiter des Instituts in die universitäre Lehre der Heinrich-Heine-Universität an vielfältigen Stellen eingespeist. Es werden zahlreiche Seminare und Vorlesungen der Institutsmitglieder zur Problematik der politischen Parteien angeboten. In der Lehre wird besonderer Wert auf die Verknüpfung von Grundlagen- und angewandtem Wissen gelegt. Durch die vielfältigen Kontakte des Instituts gelingt dies auf hervorragende Weise. So ist es etwa üblich, dass Lehrbeauftragte aus der Praxis in die akademische Ausbildung eingebunden werden. 

 
Drucken

Seit seiner Gründung hat das PRuF darauf Wert gelegt, dass keine rein theoretische Forschung im Elfenbeinturm betrieben, sondern diese ergänzt wird durch Ausstrahlung in die politische und gesellschaftliche Praxis. Ein hervorragendes Beispiel für angewandte Forschung ist die Arbeit am ersten Kommentar zum Parteienrecht. Diese Arbeiten sind von Anfang an im Institut aufgenommen worden und werden demnächst Früchte tragen. Der Kurzkommentar zum Parteienrecht ist 2008 publiziert worden. Der umfassendere Kommentar zum Parteienrecht wird in Kürze erscheinen ...

 

Weiterlesen...
 
Drucken

Das Institut für Parteienrecht und Parteienforschung der Universität Düsseldorf stellt sich die Aufgabe, für die Öffentlichkeit eine Informations- und Aufklärungsfunktion wahrzunehmen. Es ist eine genuine Funktion der Wissenschaft, nicht nur nach innen auf die Lehre der Absolventen zu wirken, sondern auch nach außen hin im guten Sinne aufzuklären. Gerade als eine „Demokratiewissenschaft“ muss sich das Parteienrecht und die Parteienforschung auf richtigen Wegen um Verständnis beim Bürger bemühen. In altmodischer Sicht könnte man das „Volkspädagogik“ nennen. Schöner ist vielleicht der klassische Begriff der „Aufklärung“. Insbesondere kommen dafür die Medien, aber auch große öffentliche Veranstaltungen in Frage ...

 

Weiterlesen...
 


Ein- / Ausloggen



Impressum - Kontakt

Copyright © 2012 Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung. Alle Rechte vorbehalten.
Valid XHTML & CSS | Template Design LernVid.com and ah-68
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.