|
Moderne Demokratien sind Parteiendemokratien. Als solche sind sie nicht nur in Deutschland und Europa gewachsen, sondern entstehen und entwickeln sich auch in der übrigen Welt der demokratischen Verfassungsstaaten, denn die demokratische Willensbildung bedarf der Kanalisierung und Organisierung durch politische Organisationsformen. Diese Organisationsform stellt die politische Partei zur Verfügung – mag sie auch in unterschiedlicher Gestalt auftreten, als Honoratiorenpartei, als Kaderpartei, als Bewegungspartei oder als demokratische Massenintegrationspartei. Die Erforschung der Entstehung, der Entwicklung, des Wandels und der theoretischen Verortung der politischen Partei ist deshalb schon immer ein genuiner Gegenstand der Rechts- und Sozialwissenschaften gewesen. Es ist umso erstaunlicher, dass angesichts der Ubiquität politischer Parteien im politischen Leben unseres Rechtssystems, unserer politischen Kultur und der global democracy es bisher kein wissenschaftliches Institut zur Erforschung der politischen Parteien gibt und gegeben hat. Das „Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung“ (PRuF) in der Juristischen und der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf füllt insofern ein dringendes wissenschaftliches und gesellschaftliches Desiderat sowie ein wissenschaftspolitisches Defizit aus. PRuF hat insofern ein Monopolstellung im deutschen, aber auch im europäischen wissenschaftlichen Raum.
Zögerliche Rezeption der Partei in der Rechtswissenschaft
Die deutsche Rechtswissenschaft hat das Rechtsinstitut der politischen Partei in der Vergangenheit eher zögerlich akzeptiert und bis heute kaum tiefer gehend rezipiert. Nach langer Zeit der Vernachlässigung der Parteien im Rechtssystem hat das Grundgesetz mit Art. 21 Notiz von den Parteien als wesentlichem Teil einer demokratischen politischen Ordnung genommen und ihnen einen gesicherten verfassungsrechtlichen Status verliehen. Überraschenderweise hat die Rechtswissenschaft nur sehr zurückhaltend begonnen, diese rechtliche Innovation zu verarbeiten. So gab es über Jahrzehnte hin nur eine Habilitationsschrift, die sich mit dem Parteienrecht beschäftigte. (Erst jetzt gibt es eine weitere, allerdings mit strafrechtlicher Ausrichtung). Daneben galten parteirechtlichen Fragen einige vereinzelte Aufsätze, die aber keine dichte und wechselseitige Bezogenheit in dem Maß erreicht haben, dass man von einer Parteirechtsdogmatik sprechen kann. Dies ist umso bemerkenswerter, als das Parteienrecht den Kampf um die politische Macht ordnen und disziplinieren soll.
Parteienforschung als traditioneller Schwerpunkt der Politikwissenschaft
Ganz anders in der Politikwissenschaft: Die Parteienforschung gehört auch in Deutschland zu den ausdifferenziertesten Feldern der Disziplin. Seit dem Klassiker von 1911, Robert Michels’ Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie, der das „Eherne Gesetz der Oligarchie“ für jede Organisationsdemokratie formulierte, hat man sich historisch und empirisch, staatstheoretisch und ideologiekritisch, systemtheoretisch und politiksoziologisch mit den Parteien beschäftigt. Die Politikwissenschaft hat im Gegensatz zur Rechtswissenschaft in den Parteien von Anfang an ein movens der Demokratie in Willensbildung und Interessenvermittlung gesehen und sich ihnen ausführlich gewidmet: Parteiengeschichte, Programmanalyse, innerparteiliche Demokratie, Entscheidungsstruktur, Wahlsoziologie, Wahlkampfanalyse und neuerdings Parteienverdrossenheit und Parteienkritik waren ihre Themen. Angesichts dieser Vielfalt der Ansätze ist heute eher eine Zusammenschau der diffundierenden Ergebnisse der Forschung gefragt als weitere Spezialanalyse. Eine solche Synthese und Synergie versucht das PRuF zu leisten. |
||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||
Aufgaben